Bode: Heeseberg muss im Wahlkreis 8 bleiben
Die Helmstedter CDU-Vertreterin im Niedersächsischen Landtag, Veronika Bode MdL setzt sich entschieden dafür ein, dass die Samtgemeinde Heeseberg auch künftig Teil des Landtagswahlkreises 8 (Landkreis Helmstedt) bleibt. In einem Schreiben an die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) appelliert Bode, den geplanten Zuschnitt der Wahlkreise zu überdenken.
„Der der rot-grüne Gesetzesentwurf sieht für den Wahlkreis 8 vor, dass einzig die Samtgemeinde Heeseberg als nahezu kleinste Samtgemeinde in Niedersachsen aus dem Landkreis Helmstedt herausgelöst und zum zukünftig neu gebildeten Wahlkreis 10 (Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter) zählen würde. Heeseberg ist historisch, kulturell und verwaltungstechnisch fest im Landkreis Helmstedt verwurzelt. Eine Herauslösung aus dem bestehenden Wahlkreis würde die gewachsenen Strukturen zerschlagen und die politische Vertretung der Region schwächen“, betont Bode.
Sie verweist dabei ausdrücklich auf die Stellungnahme des Heeseberger Samtgemeindebürgermeisters Philipp Ralphs, der in seinem Schreiben an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die besondere Identität Heesebergs innerhalb des Landkreises Helmstedt hervorhebt. „Diese enge Verbundenheit zeigt sich in Verwaltung, Vereinen, Wirtschaft, Schule und Ehrenamt gleichermaßen“, so Bode weiter.
Darüber hinaus unterstützt Bode den Alternativvorschlag des Kreiswahlleiters des Landkreises Wolfenbüttel, Heiko Beddig, der vorsieht, die Ortschaften Salzgitter-Hallendorf, -Heerte, -Salder und -Watenstedt (bisher Wahlkreis 11 Salzgitter) dem Wahlkreis 10 Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter zuzuordnen. Dadurch könnte Heeseberg ohne Schwierigkeiten im Wahlkreis 8 verbleiben.
„Dieser Vorschlag ist sachgerecht, praktikabel und sichert zugleich die Stabilität der Wahlkreiseinteilung, während er die Identität der betroffenen Gemeinden wahrt“, erklärt Bode. „Ich bitte die Landesregierung eindringlich, diesen Weg zu prüfen und umzusetzen.“
Bode macht zudem deutlich, dass der Wahlkreis Helmstedt bereits jetzt die vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof vorgegebenen Bevölkerungsgrenzen einhält. „Eine Änderung ist schlicht nicht erforderlich“, so die Abgeordnete abschließend. „Der geplante Zuschnitt wäre ein Eingriff ohne Notwendigkeit – und ohne Rücksicht auf die Menschen vor Ort.“
Zum Hintergrund:
Nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 16. Dezember 2024, Az. StGH 5/23 musste die niedersächsische Wahlkreiseinteilung überarbeitet werden. Hintergrund war eine Wahlbeschwerde, die auf zu starke Abweichungen in der Zahl der Wahlberechtigten zwischen den Wahlkreisen und eine Unterrepräsentanz der Region Weser-Ems hinwies. Die rot-grüne Landesregierung plant nun, die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90 zu erhöhen. Laut Gerichtsurteil dürfen die Wahlkreise höchstens um 15 Prozent vom Durchschnitt der Wahlberechtigten abweichen – mehrere neue Zuschnitte liegen jedoch dicht an dieser Grenze.